Beerdigung und Trauerfeier
Gestaltung der Trauerfeier
Es heißt nun, Abschied nehmen.
Sie wünschen sich eine Trauerfeier, die einen würdigen, angemessenen Abschied ermöglicht; eine Trauerfeier, in der ganz klar noch einmal zur Sprache kommt, was dieser Mensch, von dem Sie sich verabschieden müssen, für Sie gewesen ist. So einzigartig, wie der Verstorbene war, so individuell und persönlich sollten Sie mit der Hilfe von Profis diesen Abschied gestalten.
Das Erinnern und Gedenken
Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem man nicht vertrieben werden kann. Und auch wenn nicht alle Erinnerungen paradiesisch sein mögen, so ist es doch die Erinnerung, die unserem Leben Tiefe gibt, indem sie den Augenblick durch die Erinnerung Dauer verleiht. Neue Ideen unserer Zeit geben uns die Möglichkeit in all der Trauer Trost zu finden und die Sterblichkeit, nicht zuletzt die eigene, verändert wahrzunehmen.
Mehr Erfahren
Das Geschenk
Auf einer Beerdigung kann man gerne Geschenke für die Familie mitbringen. Dazu zählen Blumen, Geldgeschenke oder eine einfache Einladung zu einem Essen, denn selbst kleine Dinge auch ein Gedenkschloss, können einer Familie im Verlustfall helfen. Aber bitte immer dran denken, die Geschenke mit einer signierten Karte zu versehen, damit die Trauerfamilie weiß, woher jenes Geschenk kommt.
Zum Gedenken eingedeckt
Der Beerdigungskaffee kann zum einen in einem Restaurant, zum anderen zu Hause stattfinden. Möchte man zu Hause feiern, entfällt die Belastung durch die anfallenden Kosten. Oftmals fühlen sich aber die Angehörigen mit einer Feier in den eigenen vier Wänden überfordert. Die Professionalität in einem Restaurant entlastet zusätzlich. Traditionell werden Kaffee und Kuchen gereicht oder kleine Häppchen.
Trauergäste die von Dachsenhausen in Richtung Koblenz, Bonn, Köln oder Düsseldorf zurückreisen, empfehlen wir in Koblenz-Ehrenbreitstein im Diehls
Hotel einzukehren.
Informationen COVID-19
Corona beherrscht immer weniger den Alltag in Rheinland-Pfalz. Das zeigen die geltenden Corona-Regeln. Eine Maskenpflicht besteht von daher nicht mehr. Allerdings empfehlen wir Trauergästen eine Maske in geschlossenen Räumen zu tragen, wenn eine Erkältung oder Grippe vorliegt. Geben wir aufeinander acht und schützen somit unsere Gesundheit.